Ja, leider gibt es in Ihrer Firma einen Mitarbeiter, der sich absolut nicht an das festglegte bzw. eingeführte Alkoholverbot hält. Er/Sie wurde öfter dabei gesehen. Selbst das Betriebsklima hat sich diesbezüglich schon zum Negativen verändert.
Tun Sie sich den Gefallen und unterbinden Sie dieses Fehlverhalten.
Arbeitsrechtlich ist die schriftliche "Abmahnung" eine geeignete Maßnahme.
Nutzen Sie daher anhängende themabezogene und emotionale Abmahnung - so sind Sie rechtlich später gewappnet. Außerdem dient es dem Betriebsklima und Ihrer Autorität!
Viel Glück
ibec-plus
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