Arbeitsverträge im Ausland
Vertragsinhalte
Gestaltung ausländischer Arbeitsverträge
Ausländische Arbeitsverträge mit in Deutschland ansässigen Firmen halten sich im Allgemeinen an deutsche arbeitsrechtliche Normen, mit entsprechender Anpassung an die ausländischen Gesetze. Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitgebern richten sich dagegen nach den gesetzlichen Bestimmungen und Usanzen des betreffenden Landes.
Jede Erwerbstätigkeit im Ausland stellt in der Regel zusätzliche Anforderungen an die Arbeitnehmer/innen, eine gewisse Risikobereitschaft ist unabdingbar. Ein bis in die letzten Einzelheiten auf- gesetzter Arbeitsvertrag kann zwar Schwierigkeiten und Risiken vermindern, bietet indessen keine absolute Gewähr für einen reibungslosen Vertragsablauf.
Dieser Leitfaden soll auf wesentliche Fragen im Zusammenhang mit Auslandtätigkeit hinweisen und Entscheide in Kenntnis möglicher Schwierigkeiten ermöglichen. Der Problemkatalog ist weder vollständig noch werden Sonderfälle (z.B. Verträge für Führungspositionen oder andere spezielle Funktionen) berücksichtigt. Soweit Lösungsmöglichkeiten gezeigt werden, dürfen diese nicht ohne weiteres als Ausdruck einer Rechtslage gedeutet werden, aus der sich entsprechende Ansprüche ableiten ließen; dafür ist die rechtliche Situation in den einzelnen Ländern zu unterschiedlich. Es geht vielmehr darum, auf die in der Praxis vorkommenden Lösungen hinzuweisen.
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