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Der Mandant unter dem Schutz der steuerlichen Gestaltungsberatung

Tax Service Risk Management

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Author: Dietmar Kern
Length: 21 page(s)
Language: Deutsch
Written: 2009
Sales Rank: - XinXii Sales Rank
Views: 348

Category: Law » Taxation  |  Work: Guidebook
Keywords: Steuer, Steuerstrafverfahren, Finanzamt, Steuersystem, Steuerhinterziehung, steuerlicher Notfallplan, Steuerprüfer, Einkommensverkürzungen, Vorsatz, Steuerberater, Firmenwagen, Renteneinkünfte, Arbeitszimmer, Vermietungseinkünfte, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Lebensversicherung, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Betrug, Spekulationsgewinne,

Die richtige Anwendung des Steuerrechts

Eine immer größer werdende Anzahl von Steuer zahlenden Bürgern ist einer Unzahl von steuerlichen Gesetzen und Durchführungsverordnungen unterworfen und auf Grund der hochkomplexen Steuerstrukturen auf die steuerliche Beratung vor Ort angewiesen. Aber ganz gleich, ob Mandant oder steuerlicher Berater: Alle müssen sich an die schnell wechselnden Rahmenbedingungen anpassen.
Hinzu kommt eine weitere Tatsache: Der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund leerer Staatskassen immer härter zwischen den Beteiligten ausgetragen. Daher wird es zukünftig äußerst wichtig sein, sich rechtzeitig auf einen eventuell eintretenden Streit mit den Finanzbehörden vorzubereiten, um die eigene Rechtsmeinung mit Hilfe seines steuerlichen Beraters erfolgreich vertreten zu können. Mit Hilfe eines versierten steuerlichen Beraters haben Mandanten die Möglichkeit, sich bei steuerrechtlichen Streitfragen in jedem Verfahrensstadium vertreten zu lassen. Der Berater selbst erörtert mit dem Mandanten gemeinsam die möglichen prozessualen Wege und schlägt ihm unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor.
Dabei geht es nicht nur um den gläsernen Mandanten, es geht vielmehr um leichte kleine Fehler, die im Strudel der Ereignisse passieren. Entweder bleiben steuerliche (An-)Fragen unbeant-wortet oder es fallen anfängliche Schwächen in der Buchhaltung, bei der Einkommen- oder der Erbschaftsteuer-Erklärung nicht sofort auf – bis es zu spät ist. Die Gefahr vervielfacht sich, wenn es bspw. um Verflechtungen zu Lebzeiten des Erblassers bezüglich steuerlicher Auslegungs- oder Gestaltungsfragen geht.
Ohne die Hilfe eines versierten Beraters steht der Mandant einem Berg von rechtlichen Ermittlungsbefugnissen durch die Steuerbehörden gegenüber. Dabei wird die steuerrechtliche Verfolgung immer konsequenter, die Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte erfolgt immer größerer Treffergenauigkeit. In früheren Zeiten konnten noch Fehler, die aufgedeckt wurden, in einvernehmlicher Weise bereinigt werden. Heute führen solche Fehler – ob bewusst oder unbewusst unterlaufen – sofort zu einem entsprechenden Steuerstrafverfahren.
Ob Unternehmer oder Privatbürger – jegliche (Aufsichts-) Pflichtverletzungen werden konsequent verfolgt. Dabei kommt es nicht immer nur zur Festsetzung von Geldbußen, schneller denn je erfolgt heute eine sog. Freiheit entziehende Maßnahme. In den meisten Fällen lassen sich solche Folgen durch eine präventive Beratung vermeiden. Entsprechende Fachleute verfügen nämlich aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen sowie in vielen Fällen der Doppelqualifizierung als Rechtsanwälte und Steuerberater über die erforderlichen Kenntnisse, um die auf den Einzelfall anzuwendende Strategie entsprechend entwickeln und umsetzen zu können.

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Grundsätzliche Einstellung zum Steuersystem 6
3. Grundsätzliche Einstellung zur wahrgenommenen Transparenz 8
4. Der steuerliche Notfallplan 10
4.1 Was tun, wenn das Finanzamt irrt 11
4.2 Was tun, wenn die Steuerprüfer kommen 11
5. Einkommensverkürzungen: Unrechtsbewusstsein oder Vorsatz? 12
5.1 Der Weg nach vorn – bis der Berater eintrifft 14
6. Ergebnisse rationaler Entscheidungen 15
6.1 Versuchung 1: Fahrtkosten 16
6.1.1 Expertensicht 16
6.2 Versuchung 2: Firmenwagen 16
6.2.1 Expertensicht 17
6.3 Versuchung 3: Renteneinkünfte 17
6.3.1 Expertensicht 17
6.4 Versuchung 4: Arbeitszimmer 18
6.4.1 Expertensicht 18
6.5 Versuchung 5: Vermietungseinkünfte 19
6.5.1 Expertensicht 19
6.6 Versuchung 6: Lebensversicherung und Erbschaftsteuer 19
6.6.1 Expertensicht 19
6.7 Versuchung 7: Haushaltsnahe Dienstleistungen 20
6.7.1 Expertensicht 20
6.8 Versuchung 7: Nichtangabe von Spekulationsgewinnen 20
6.8.1 Expertensicht 21
6.9 Versuchung 8: Eigenmächtigkeit 21
6.9.1 Expertensicht 21
6.10 Versuchung 8: Unfallkosten 21
6.10.1 Expertensicht 22
6.11 Versuchung 9: Privatdarlehen und Versicherungen 22
6.11.1 Expertensicht 22


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About the Author

Dietmar Kern | Author on XinXii.com

Member since: Aug 2009
Publications on XinXii:  13
Dietmar Kern, Jahrgang 1957

- Lehrbeauftragter an der Akademie für Kommunikation (1990-1999)
- Dozent für Steuerwesen am Bildungswerk der Dt. Angestellten-Gewerkschaft e.V. (1990-1994)
- Dozent an der Akademie für Computertraining (1995-1997)
- Aufsichtsratsvorsitzender der Kurhessischen Treuhand-Immobilien AG (1998-2004)
- Fachpublizist bei verschiedenen Wirtschaftsverlagen (seit 1989)

Buchautor mit Spezialgebieten Steuer- und Erbrecht, Geldanlage und Verbraucherschutz, Mitarbeiter- und Unternehmensführung sowie Existenzgründungs- und Unternehmensberatung bei verschiedenen Online-Portalen.

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