Drittschuldnererklärung bei Lohnpfändung für Gläubiger
Drittschuldnererklärung bei Lohnpfändung für Gläubiger
Sie als Arbeitgeber haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen einer Ihrer Arbeitnehmer erhalten? Oder sogar eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung?
Sie wissen nun nicht wie Sie reagieren sollen? Wie sieht so eine Drittschuldnererklärung für den Gläubiger aus? Was für Daten müssen enthalten sein?
Als Drittschuldner (das sind all diejenigen die eine Pfändung gegen jemanden erhalten haben) sind Sie verpflichtet innerhalb von 2 Wochen sich gegenüber dem Gläubiger (der wo die Pfändung erlassen hat) zu erkären. Sollten Sie dies nicht tun bzw. mangelhaft erfüllen, können Sie in haftung genommen werden.
Mit dieser Drittschuldnererklärung können Sie nichts falsch machen und stellen den Gläubiger zufrieden.
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About the Author
Der Autor ist hauptberuflich in einer Beitreibungsabteilung (Inkasso) und als Dozent zum Thema Schuldenmanagement an Ausbildungsschulen tätig. Nebenher ist er seit über 22 Jahre im Leistungssport tätig.
In seiner Freizeit schreibt er gerne Gedichte und Lyriken. Meistens über die vielen Begegnungen mit den Menschen in seinem Alltag, Begegnungen und Situationen die ihn geprägt haben und die ihn beschäftigen. Auch über seinen Glauben...Seine Gefühle und Eindrücke verarbeitet er im Sport wie auch im Schreiben.
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