2. Mahnung
Mahnen Sie ein 2. Mal - mehr aber nicht
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1. Mahnung hat nicht geholfen, nun muss die 2. her!
Zeigen Sie Ihrem säumigen Kunden, dass es Ihr Geld ist, Ihr Geld für das Sie hart gearbeitet haben. Trotz Anrufen und Anschreiben reagiert dieser nicht. Auch hat dieser die Frist von der 1. Mahnung verstreichen lassen. Warten Sie nicht länger mahnen Sie, auch kommt das Ihrer Verjährungsfrist zu Gute.
Ich habe Ihnen ein Beispiel von einer freundlichen aber bestimmenden 2. Mahnung.
Versuchen Sie es - denken Sie daran, es ist Ihr Geld was Ihnen fehlt und Ihnen auch zu steht!
Meiner Ansicht nach, mahnen Firmen und Geschäftsleute viel zu häufig. 2 x ist völlig ausreichend! Alles was darüber hinausgeht, ist unnötiger Zeitaufwand und kostspielig.
Wenn auch diese 2. Mahnung ohne Zahlung nicht gefruchtet hat, leiten Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein und erwirken Sie einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid. Das Letztere ist Ihre Grundlage zum Pfänden und den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Auch haben Sie mit dem Bescheid eine Verjährungsfrist von 30 Jahre!!!
Handeln Sie - es ist Ihr Geld!
Viel Erfolg!
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About the Author
Der Autor ist hauptberuflich in einer Beitreibungsabteilung (Inkasso) und als Dozent zum Thema Schuldenmanagement an Ausbildungsschulen tätig. Nebenher ist er seit über 22 Jahre im Leistungssport tätig.
In seiner Freizeit schreibt er gerne Gedichte und Lyriken. Meistens über die vielen Begegnungen mit den Menschen in seinem Alltag, Begegnungen und Situationen die ihn geprägt haben und die ihn beschäftigen. Auch über seinen Glauben...Seine Gefühle und Eindrücke verarbeitet er im Sport wie auch im Schreiben.
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