Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen

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Author: Dietmar Kern
Length: 47 page(s)
Language: Deutsch
Written: 2009
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Category: Law » Practical Guides  |  Work: Article
Keywords: Patientenverfügung, Testament, Vorsorgevollmacht, Erblasser, Erbstücke, Vermögenswerte, Schulden, Organverfügung, Generalvollmacht, Fremdbetreuung

Die Patientenverfügung soll den Willen des Patienten dokumentieren.

Jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten. Was aber, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Dann unterstellen die behandelnden Ärzte, dass der Patient will, dass alles zu seiner Lebenserhaltung getan wird. Ob das der tatsächliche Wille des Patienten ist, kann nicht mehr festgestellt werden. Verwandte haben in einem solchen Zweifelsfall praktisch kein Mitbestimmungsrecht. Ein gerichtlich bestellter Vormund (im Regelfall kein Verwandter) stellt sich in den meisten Fällen auf die Position der Ärzte, denn diese ist ohne Risiko.

Die Patientenverfügung soll den Willen des Patienten dokumentieren. Im Konfliktfall soll aus der Patientenverfügung zweifelsfrei der Wille des Patienten abgeleitet werden können: Sollen alle Therapien eingestellt und die Apparate ausgeschaltet werden, oder nicht? Auch wenn die Patientenverfügung das leistet, ist immer noch die Frage offen, wer diesen Willen des Patienten durchsetzt. Denn auch bei eindeutigem Patientenwillen können sich die Ärzte immer noch auf ihren Eid und ihre Pflicht zur Lebenserhaltung berufen.

Deshalb ist die Vorsorgevollmacht praktisch genau so wichtig wie die Patientenverfügung. Denn nur der vom Patient bevollmächtigte Vertraute kann letztlich dem Patientenwillen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal in eigener rechtlicher Verantwortung Ausdruck und Geltung verschaffen. Die Position dieses Bevollmächtigten ist gesetzlich geregelt, die Patientenverfügung nunmehr juristisch durch den Bundestag am 18.06.2009 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

V O R W O R T 4
Bundestag: Mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen 6
1. Die Patientenverfügung 7
1.1 Wille muss erkennbar sein 7
2. Bevor der Todesfall eintritt: Die Vollmacht für den Ernstfall 7
2.1 Wille des Patienten ist immer verbindlich 7
2.2 Keine halbherzigen Verfügungen 8
2.3 Nicht pauschal formulieren 9
2.4 Vorsorgevollmacht schützt vor Fremdbetreuung 9
2.5 Vorsorgevollmacht am umfangreichsten 10
3. Patientenverfügungen: Vorsorgevollmacht für Angehörige 11
3.1 Die Verfügung muss zu finden sein 12
3.1.1 Vordrucke rund um Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten 13
[1] Patientenverfügung 14
[2] Patientenverfügung 16
Betreuungsverfügung 17
Vorsorgevollmacht 19
I. Generalvollmacht 21
II. Generalvollmacht für den Krankheitsfall 22
Organverfügung 23
Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht 24
Schiedsvereinbarung mit Hinweisen 25
Schiedsvereinbarung 26
Festlegungen über die Versorgung und Pflege von Haustieren 27
Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden 28
Zuordnung bestimmter Erbstücke 30
Testamentshinterlegung/-Vollstrecker, Vormund und Erbvertrag 31
Liste der im Todesfall zu benachrichtigenden Personen 32
Von den Hinterbliebenen sofort zu erledigen/Checkliste: 33
Wichtige Anschriften 34
Wünsche der Erblasser 35
Versicherungen 36
Zuständigkeiten und Fristen 40
Muster Erbschein Antrag 43
Antrag auf Testamentseröffnung 44


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About the Author

Dietmar Kern | Author on XinXii.com

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Publications on XinXii:  13
Dietmar Kern, Jahrgang 1957

- Lehrbeauftragter an der Akademie für Kommunikation (1990-1999)
- Dozent für Steuerwesen am Bildungswerk der Dt. Angestellten-Gewerkschaft e.V. (1990-1994)
- Dozent an der Akademie für Computertraining (1995-1997)
- Aufsichtsratsvorsitzender der Kurhessischen Treuhand-Immobilien AG (1998-2004)
- Fachpublizist bei verschiedenen Wirtschaftsverlagen (seit 1989)

Buchautor mit Spezialgebieten Steuer- und Erbrecht, Geldanlage und Verbraucherschutz, Mitarbeiter- und Unternehmensführung sowie Existenzgründungs- und Unternehmensberatung bei verschiedenen Online-Portalen.

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