Umzugskosten beruflich bedingt: was ist steuerlich absetzbar

Beruflich bedingt können Umzugskosten abgesetzt werden

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Author: Thomas Wolf
Length: 21 page(s)
Language: Deutsch
Written: 2010
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Category: Business & Politics » Taxes & Auditing  |  Work: Guidebook
Keywords: Umzugskosten, Beruf, Werbungskosten, Steuererklärung

Ist der Beruf der Grund, können Umzugskosten abgesetzt werden!

Umzugskosten

Der Kampf um einen Arbeitsplatz wird immer härter und immer mehr Menschen werden deshalb zu Berufsnomaden. Mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes ist zumeist ein kostspieliger Umzug verbunden. Wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber oder öffentlichen Kassen übernommen werden, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten.

Ist die berufliche Tätigkeit der entscheidende Grund für Ihren Umzug, so können Sie die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Hierbei ist es unerheblich ob Sie an einen anderen Ort versetzt werden oder den Arbeitgeber wechseln. Voraussetzung ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist.

Zu beachten ist, dass nur solche Aufwendungen vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bei denen eine private Mitveranlassung so gut wie ausgeschlossen werden kann oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Es muss dabei objektiv erkennbar sein, dass die dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten aus beruflichem Interesse aufgewendet wurden.

Lässt sich eine Trennung zwischen privater und beruflicher Veranlassung nicht leicht und einwandfrei durchführen behandelt das Finanzamt sämtliche Kosten als nicht abzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung.

Ein beruflich veranlasster Wohnungswechsel eines Arbeitnehmers hingegen berechtigt dazu, die Aufwendungen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.

Ziehen Sie erst um, wenn Sie konkret eine Arbeitsstelle haben oder zumindest den Arbeitsvertrag unterschrieben haben! Nur dann ist der Umzug beruflich veranlasst.

Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss oder versetzt wird, kann einen Teil seiner Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Dazu benutzt man die „Anlage N“.

Denken Sie an alle Kosten die Ihnen beim Umzug einfallen. Generell gewährt das Finanzamt eine Pauschale für “sonstige Umzugskosten”.


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Thomas Wolf | Author on XinXii.com

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Thomas Wolf, bin Jahrgang 1964 und habe Ausbildungen mit Abschlüssen zum Diplom-Betriebswirt (AWV), Steuerfachangestellten und Ingenieur für Maschinenbau (FS) absolviert, ich lebe in Leipzig und München und bin auch für die Internetplattformen vnr.de und akademie.de als freiberuflicher Autor und Redakteuer tätig. Von 2001 bis 2008 war ich beim Leipziger Behörden Ratgeber beamte4u.de für den Bereich Finanzamt verantwortlich und habe mehrere praktische Ratgeber und zahlreiche Artikel zu steuerlich interessanten Themen veröffentlicht.

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