Vom Staat verhasster Häftling

Vom Staat verhasster Häftling

Der Fluch aus der Gefängniszelle

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Author: Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
Length: 35 page(s)
Language: Deutsch
Written: Oct 2009
Sales Rank: - XinXii Sales Rank
Views: 676

Category: Biographies & Memoirs » Political biography  |  Work: News
Keywords: Bresofsky, Chmelir, Österreich, Graz, Austria

Konkrete Fakten zu ein wahres Drama und Tragödie

Die unten angeführten Links müssen Sie allerdings kopieren und oben in die Leiste einfügen und die Retourtaste drücken,um an den Orten zu gelangen..

YouTube - Videos
http://www.youtube.com/watch?v=eZbNAy6UkbA Der Chmelir-Prozess
http://www.youtube.com/watch?v=OUbVkQY08Mw Der Staatsfeind
http://www.youtube.com/watch?v=42uPyMqOfFQ Das Chmelir-Komplott

Der Gefängnisausbruch des Häftlings Juan Carlos Chmelir vom 2.August 1989 aus der Justizstrafanstalt Graz-Karlau dürfte weit dramatischer gewesen sein, als bisher von der Justiz und Medien bekannt.

Sitzt Österreich im Zusammenhang des Häftlings Juan Carlos Chmelir auf ein unvorstellbares und äußerst dunkles Drama! Und: ist der Häftling deswegen in wesentlichen Anklagepunkten vom Gericht Graz in Österreich wissentlich unschuldig verurteilt worden, um dieses Drama zuzudecken! Und da mit Hilfe der österreichischen Medien!

Siehe auch Aussagekräftigen Originalprotokolle der Anhänge bei
http://montevideopaz.files.wordpress.com/2008/12/prozess-protokoll.pdf
http://montevideopaz.files.wordpress.com/2008/12/wiederaufnahmeantrag.pdf
http://montevideopaz.files.wordpress.com/2008/12/politikerfrau-protokoll.pdf
http://montevideopaz.files.wordpress.com/2008/12/an-das-gericht.pdf
http://sites.google.com/site/bresofsky/ Letzterer mit zahlreichen Originalprotokolle,Fotos,Zeitungsartikel,Sachverständiger-Gutachten und vielen anderen Artikeln.

Mit "Link öffnen" durch die rechte Mausetaste können sie bei "Leseprobe" und "Inhaltsverzeichnis" die Anhänge öffnen oder auf ihre HD abspeichern - Aussagekräftige Protokolle erwarten sie.

Sachverhalt:
Das ganze Land empörte sich Anfang August 1989 in Vorverurteilung und mit dramatischen Schlagzeilen darüber, das der Strafgefangene und Ausbrecher Juan Carlos Chmelir eine Mutter und Gattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung entführte und zwei Tage lang in Geiselhaft festhielt und mehrfach vergewaltigte.

Tatsache ist allerdings, das der Ausbrecher laut Urteilsausführung des Landesgerichtes Graz vom 28.6.1991, AZ 6 Vr 1998/89, das vermeintliche Opfer weder entführt hat noch als Geisel festhielt. Vielrichtiger wurde der Angeklagte wegen Nötigung nach §§105,106 StGB verurteilt.

Nun tauchen Polizei- und Gerichtsprotokolle auf, die dramatischen und unvorstellbaren Einzelheiten beinhalten. Während sich das Land lautstark empörte, spazierte der Gefängnisausbrecher mit das vermeintliche Opfer in Wirklichkeit weitgehendste in der Öffentlichkeit herum.

Sie spazierten in belebten Orten und in der Großstadt Klagenfurt herum. Sie besuchten Bauernhäuser auf und ließen sich dort bewirten. Sie suchten wiederholt Lebensmittelgeschäfte auf und kauften dort Getränke und Esswaren ein. Sie gingen in mehreren Cafelokale und tranken dort Kaffee und diverse anderen Getränke. Sie bewegten sich mehrmals bei Autostopp zwischen der einen und der anderen Ort fort u.a.m. Sie standen quasi ständig in unmittelbaren Kontakt zur Außenwelt und zu dutzenden Personen, Passanten, Gästen und Angestellten und sonstigen Privatpersonen.

Am zweiten Tag dann, den 9. August 1989 gegen 10.30 Uhr, ging das vermeintliche Opfer zur Gendarmerie in Klagenfurt und legte dort eine schriftliche Selbstanzeige des Ausbrechers vom 8.8.1989 auf den Schreibtisch, die sie seit den besagten Tag in ihrer Hosentasche mitgetragen hatte. Protokoll der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten vom 9.8.1989, Seite 5, GZ 4008/89 Eb/Wor (Bezirksinspektor Worofka und Inspektor Ebner)

Das vermeintliche Opfer trug sozusagen seit geraumer Zeit eine Selbstanzeige des ausgebrochenen Häftlings mit sich herum, nämlich auch während der Aufenthalte in den Caféhauslokale.

Eine Selbstanzeige und Selbstanklage des Ausbrechers übrigens, die das vermeintliche Opfer selbst und unmittelbar in Gendarmarie- und Gerichtsprotokolle vom 9.8.1989 und 16.10.1989 widerspricht: „Er war nicht brutal zu mir, aber es war gegen meinen Willen“ und „Ob der Mann tatsächlich zu mir sagte, dass er mich niederstechen würde bei einem Fluchtversuch, kann ich mich nicht mehr erinnern“. Protokoll der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten vom 9.8.1989, Seite 4, GZ 4008/89 Eb/Wor und Zeugenvernehmung vom 16.10.1989 vor den Untersuchungsrichter Dr. Gernot Patzak des LG Graz, Az 6 Vr 1998/89, Seite 4.

Dramatisch ungewöhnlich wird der Kriminalfall erst recht dadurch, dass weder die Gendarmerie oder das Gericht Graz nur irgendwelche Taterhebungs- oder sonstige Ermittlungen zur Sache durchführten, obwohl zwischen das vermeintliche Opfer und den Beschuldigten erhebliche gegenteilige Angaben vorlagen sowie eine Fülle von außergewöhnlichen Tatumständen, die zur Wahrung der Rechtssprechung zwingend nähere Aufklärung bedurft hätten.

Anstatt dessen verschleppte das Gericht Graz das Strafverfahren knapp zwei Jahre lang und verurteilte den Angeklagten am 28.6.1991 in einen nicht öffentlichen Blitzprozess zu 18 Jahren Haft, wobei es den Angeklagten sämtliche Beweis- und Verteidigungsrechte entzog.

Der Häftling in seiner Memoiren:
“Eine der Gründe warum ich mich heute noch im Spiegel schauen kann, ist, dass ich in wesentlichem Punkte der Anklage unschuldig verurteilt worden bin und dass der Staat es auch weist.
Die mussten von Anfang an die Ermittlungen unterdrücken und einiges mehr vertuschen. Hätten sie es nicht getan, wäre es für das Land ein moralischer Schock gewesen mit unabsehbaren Folgen für den Staat selbst.
Immerhin hatte ich den Staat angedroht im Ausland österreichischen Botschaftsangehörigen zu entführen, um die Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern zu beenden, quasi ein Politikum.
Bekommen haben sie von mir letztendlich weit schlimmeres: ein Albtraum in Form der Verführung einer Dame der gehobenen Gesellschaft und zudem Gattin eines hohen Staatsbeamten. Also eine ungeheure Emotionale Sache und Vermischung zwischen Politikum und Drama.
Die Hände des Untersuchungsrichters zitterten, als er mich am 16.10.1989 zur Sache befragte. Ich erleichterte ihm das Leben, indem ich mich schlicht der Angaben der geschädigten Person anschloss und ansonsten keinen Angaben zur Sache machte.
Als ich dann im Jänner 1990 mein Geständnis widerrief, steckten sie mich bis zum Prozess monatelang in totaler Isolation in eine Kellerzelle und nahmen mir sämtliche Aktenunterlagen weg. Und beim Prozess hatte ich absolut keine Beweis- und Verteidigungsrechte. Der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger steckte mit dem Gericht unter einer Decke, wo sie sich wahrscheinlich gegenseitig den Hintern küssten. So läuft es nun mal in Österreich. Die haben da schon von der Nazizeit her sehr viel Erfahrung mit, wie man ungeliebte Angeklagten abfertigt.“

Juan Carlos Chmelir beantragte wiederholt Wiederaufnahme des Verfahrens, nicht zuletzt am 23.September 2008. Die Ausführungen der Wiederaufnahme sind als Anhang eingefügt, die die Dramatik des Falles untermauert. Nach Digitalisierung der Gerichtsakten folgen dann weiteren aussagekräftigen Anhänge zur Sache.


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Juan Carlos Bresofsky-Chmelir | Author on XinXii.com

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„...jedenfalls hat kein anderer Häftling über Jahrzehnte lang die Härte des Gefängnisses derart zu spüren bekommen, wie ich. Jahrelange Isolationshaft und bösartigen Schikanen als Rache. Aber ohne diese Härte und Tortur, die mein Geist antrieb, um zu überleben, hätte ich meine Träume nie verwirklichen, ebenso nicht Geist bilden und somit auch nicht meinen heutigen Persönlichkeitsstand erreichen können. Es gehörte sozusagen zu meiner Entwicklungsphase. Ich danke Gott für meine teilweise Erfolgreiche Mission und möge er mir die strafbaren Handlungen verzeihen, die meiner Odyssee in Österreich kreuzten.“

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